Pflegefamilien: Erste-Hilfe- und HLW-Standards
First Aid & CPR Germany
Ein Kind in Vollzeitpflege aufzunehmen bedeutet, ihm ein sicheres Zuhause auf Zeit zu geben. Zu den Anforderungen im Bewerbungsprozess gehört bei vielen Jugendämtern der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses.
Die Erste-Hilfe-Anforderung
Die Vollzeitpflege ist in § 33 SGB VIII geregelt und gehört zu den Hilfen zur Erziehung. Ein bundesweit einheitlicher gesetzlicher Zwang zu einem Erste-Hilfe-Kurs besteht nicht, doch im Rahmen der Eignungsprüfung verlangen viele Jugendämter und freie Träger von künftigen Pflegeeltern die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs – häufig „Erste Hilfe am Kind“ – neben Vorbereitungsseminar, ärztlichem Gesundheitszeugnis und erweitertem Führungszeugnis.
Die Eignung wird vom zuständigen Jugendamt geprüft und anerkannt. Der Erste-Hilfe-Nachweis ergänzt die Eignungsprüfung und die erzieherische Eignung und sollte aktuell gehalten werden.
So erfüllen Sie sie
Ein anerkanntes und aktuelles Zertifikat in Erster Hilfe und HLW erfüllt diese Anforderung. Es kommt zur vorgeschriebenen Schulung oder Beurteilung hinzu und wird regelmäßig erneuert.
Ausbildungen gemäß den neuesten Standards der Notfallversorgung
Unsere Ausbildungen in Wiederbelebung (HLW), in der Anwendung des AED und in Erster Hilfe werden gemäß den neuesten internationalen Leitlinien für die kardiovaskuläre Notfallversorgung und die Erste Hilfe entwickelt.
Wir folgen konsequent den Empfehlungen des ILCOR (International Liaison Committee on Resuscitation), der internationalen Institution, die für die wissenschaftliche Bewertung und die Entwicklung weltweiter Reanimationsstandards zuständig ist. Diese Empfehlungen dienen Gesundheitsorganisationen, Einrichtungen und Berufskammern weltweit als Referenz – und werden im Zuge wissenschaftlicher und klinischer Fortschritte aktualisiert.
Halten Sie Ihre Kompetenzen mit Zuversicht aktuell
Jeder Einsatz kann einen Unterschied machen. Seine Kompetenzen in HLW und Notfallversorgung aktuell zu halten, ist zugleich eine berufliche Anforderung und eine Verantwortung gegenüber Patienten, Kolleginnen und Kollegen sowie der Öffentlichkeit.
Anerkannte Erste-Hilfe-Kurse in Ihrer Region ansehenQuellen
- Sozialgesetzbuch VIII, § 33 — Vollzeitpflege
- KVJS — Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII
- ILCOR — International Liaison Committee on Resuscitation
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