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Guter-Samariter-Gesetz

First Aid & CPR Germany

Der barmherzige Samariter: Mitgefühl und Schutz

Die aus der Bibel (Lukas 10,25-37) stammende Parabel vom barmherzigen Samariter erzählt, wie ein halbtot zurückgelassener Reisender von einem Fremden gerettet wird, der ihn versorgt und für ihn sorgt. Über ihren religiösen Kontext hinaus trägt sie eine universelle Botschaft: die moralische Pflicht, anderen in Gefahr aus Mitgefühl und Selbstlosigkeit zu helfen.

Von diesem Grundsatz inspiriert, wurden weltweit zahlreiche Gesetze des barmherzigen Samariters erlassen, die jene vor rechtlicher Verfolgung schützen, die in einem Notfall in gutem Glauben Hilfe leisten. Der genaue Umfang dieses Schutzes ist jedoch von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich: Nachfolgend finden Sie, was das für Ihre Region geltende Recht vorsieht.

Gesetzeszitat

Geltendes Gesetz Strafgesetzbuch, § 323c StGB („unterlassene Hilfeleistung“); zivilrechtlicher Schutz des Helfers über § 680 BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag bei Gefahr — Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt)
Schutzumfang § 323c StGB bestraft, wer bei einem Unglücksfall, gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ohne erhebliche eigene Gefahr zumutbar ist. Zivilrechtlich beschränkt § 680 BGB die Haftung des Helfers, der zur Abwendung einer drohenden Gefahr handelt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Hilfeleistungspflicht Ja
Strafe bei unterlassener Hilfeleistung Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe (§ 323c StGB)
AED-Haftungsschutz Nein
Gesetzliche Hilfeleistungspflicht

Ihr Schutz nach dem Gesetz

In Deutschland steht der gutgläubige Helfer dem rechtlichen Risiko nicht allein gegenüber. § 323c StGB macht die unterlassene Hilfeleistung zur Straftat, während zivilrechtlich § 680 BGB — die Geschäftsführung ohne Auftrag bei Gefahr — die Haftung dessen, der zur Abwendung einer drohenden Gefahr handelt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. In der Praxis kann Ihnen ein bloßes Missgeschick, das Ihnen beim aufrichtigen Versuch, ein Leben zu retten, unterläuft, nicht vorgeworfen werden.

Hilfeleistungspflicht

In Deutschland ist die Hilfeleistung eine gesetzliche Pflicht: § 323c StGB bestraft, wer bei einem Unglücksfall, gemeiner Gefahr oder Not nicht hilft, obwohl dies erforderlich und ohne erhebliche eigene Gefahr zumutbar ist. Das Unterlassen wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet. Diese Pflicht ist keineswegs erdrückend: Sie setzt lediglich voraus, dass Sie wissen, was zu tun ist — und genau das vermittelt eine Ausbildung, die Sie befähigt, richtig zu handeln, statt zu erstarren.

Warum Ausbildung unerlässlich ist

Das deutsche Recht erwartet, dass Sie handeln, und es schützt den aufrichtigen Versuch; es liegt an Ihnen, diesen Versuch wirksam zu machen. Bei einem Herzstillstand verringert jede Minute ohne Wiederbelebung die Überlebenschance um rund 10 %, und die ersten Augenblicke — in denen nur der Ersthelfer zugegen ist — wiegen schwerer als alles Weitere. Eine Ausbildung verwandelt eine gesetzliche Pflicht in eine echte Fähigkeit: zu wissen, wie man eine Herzdruckmassage durchführt, einen Defibrillator einsetzt und einen kühlen Kopf bewahrt, wenn ein Leben davon abhängt. Seien Sie nicht der Ersthelfer, der nicht wusste, wie — werden Sie der, der es wusste.

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